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  • „Stückwerk statt großer Wurf“

    Joachim Rumstadt, der Vorsitzende der Geschäftsführung der STEAG GmbH, bewertet Kohleverstromungsbeendigungsgesetz kritisch

    Essen. Mit dem am heutigen Tag verabschiedeten Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland bis Ende 2038 geregelt. Noch bis Anfang dieser Woche hatte die Große Koalition Änderungen an dem bereits im Januar von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf vorgenommen. „Dennoch bleiben neben unstreitigen Verbesserungen im Detail zentrale Fragen weiterhin nicht oder bestenfalls nicht befriedigend gelöst“, sagt Joachim Rumstadt. Deshalb will das Essener Unternehmen prüfen, ob es Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das KVBG nutzen kann.

    Positiv zu würdigen sind aus Sicht von STEAG die gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen Änderungen beim Thema Kohleersatzbonus, mit dem die Umstellung eines bisherigen Steinkohlekraftwerks auf andere, CO2-ärmere Energieträger wie beispielsweise Erdgas gefördert werden soll. STEAG betreibt zahlreiche Steinkohlekraftwerke, die Wärme auskoppeln und diese an Industriekunden liefern oder in Fernwärmenetze einspeisen.

    Da Kohlekraftwerke nach einer Umstellung des Energieträgers nicht mehr von einer vorzeitigen Stilllegung bedroht wären, könnte die regionale Wärmeversorgung auch nach der Beendigung der Kohleverstromung sicher fortgeführt werden. „Dies war uns ein zentrales Anliegen“, sagt Joachim Rumstadt. „Und an dieser Stelle möchte ich mich für die Unterstützung all jener bedanken, die wir mit unseren Argumenten haben erreichen können.“

    Keine befriedigende Lösung für „junge“ Steinkohlekraftwerke: Problem vertagt, nicht gelöst
    Zugleich hätten die Koalitionspartner gerade noch rechtzeitig eine Lösung für die Steinkohlekraftwerke gefunden, die nach dem Jahr 2010 ans Netz gegangen sind. Bedauerlich ist jedoch aus Sicht von Joachim Rumstadt, dass dies nicht zu einer klaren und verbindlichen Regelung im KVBG geführt hat. Diesen Aspekt hat auch NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart in einer ersten Stellungnahme kritisch angemerkt. So ist im KVBG für die jungen Steinkohlekraftwerke lediglich eine vage Härtefallregelung angedeutet.

    „Die angekündigte Lösung für die ‚jungen‘ Steinkohlekraftwerke bleibt damit Stückwerk. Vor allem ist zu kritisieren, dass die Entscheidung über das weitere Schicksal dieser Anlagen damit lediglich vertagt wurde, ohne klare Regelungen zu treffen, an die auch künftige Regierungen gebunden wären“, so Joachim Rumstadt. Dies mache weitere Auseinandersetzungen in dieser Frage in den kommenden Jahren sehr wahrscheinlich, anstatt für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.

    Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohle besteht fort
    Insgesamt zeigt sich aus Sicht von STEAG, dass die punktuellen Verbesserungen die Grundprobleme des Gesetzes nicht geheilt haben. Dazu zählt insbesondere die von Beginn an breit kritisierte fundamentale Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken. Hier stehen weiterhin verbindliche Zeitpläne und feste Entschädigungssummen für die Braunkohle schwer kalkulierbaren Stilllegungsauktionen mit ungewissem Ausgang für die Steinkohle gegenüber.

    „Damit bleibt die sachlich nicht zu begründende Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohle unverändert bestehen“, sagt Joachim Rumstadt. Aus dem grundsätzlichen Festhalten des Gesetzgebers am Auktionsmodell mit Stilllegungsandrohung ergäbe sich ein Zwang, daran teilzunehmen. „Dies widerspricht meinem Verständnis einer Auktion, die üblicherweise freiwillig ist“, sagt Joachim Rumstadt.

    STEAG behält sich juristische Klärung vor
    STEAG prüft, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen das KVBG zu nutzen. „Das vorliegende Gesetz ist kein großer Wurf“, bekräftigt Joachim Rumstadt. „Es wird der gesellschaftlichen Relevanz des Jahrhundertprojekts Kohleausstieg nicht gerecht.“