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  • STEAG meldet zwei saarländische Kraftwerke zur vorläufigen Stilllegung an

    Netzbetreiber entscheidet über fortgesetzte Systemrelevanz

    Essen. Das Energieunternehmen STEAG hat heute seine beiden saarländischen Kraftwerke Weiher 3 (724 Megawatt) und Bexbach (780 Megawatt) bei der Bundesnetzagentur erneut zur vorläufigen Stilllegung angemeldet. Das Verfahren wurde formal eingeleitet, um gesetzliche Fristen einzuhalten und die Perspektiven für beide Standorte über das Jahr 2020 hinaus auszuloten. Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung auf der REMIT-Plattform, der offiziellen Transparenzplattform des Energiegroßhandelsmarkts, ist soeben erfolgt.

    Ungeachtet des neuen Antrags bleiben beide Kraftwerke zunächst bis Ende April 2020 systemrelevant. Nach Einschätzung des Übertragungsnetzbetreibers Amprion sind sie unverzichtbar, um im Notfall das Stromnetz stabilisieren zu können. Von Dezember 2018 bis Februar 2019 wurden beide STEAG-Kraftwerke aus diesem Grund je dreimal angefordert. Die Bundesnetzagentur muss jetzt auf Antrag Amprions entscheiden, inwieweit Systemrelevanz über den 30. April 2020 hinaus besteht - oder ob die angemeldeten Kraftwerke ab Mai 2020 vorläufig vom Netz genommen werden. Bereits im Frühjahr 2017 hatte Amprion erstmals Systemrelevanz bis zum 30. April 2019 festgestellt. Aus diesem Grund muss STEAG beide Anlagen in ständiger Betriebsbereitschaft halten. Der aktuelle Beschluss gilt bis zum 30. April 2020.